Die offizielle Information und weitere Regelungen zu Quarantäne, Impfung und Anmeldepflicht können Sie auf hier nachlesen.
Beachten Sie jedoch: Bei Einreise muss ein Nachweis über eine Versicherung zur Behandlung bei einer Corona-Infektion mit einer Deckungssumme von min. 10.000 US-$ vorgelegt werden.
Informationsstand: 01.07.2022
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Thailands.
Derzeit gelten für Reisende aus Deutschland bei Einreise keine COVID-19-bedingten Bestimmungen.
Ausnahme: Reisende, die im Anschluss an ihren Aufenthalt in Thailand in ein Land zurück- oder weiterreisen, das bei Einreise ein negatives COVID-19-Testergebnis (u.a. China) verlangt, müssen bei Einreise nach Thailand eine Krankenversicherung nachweisen, die den Zeitraum des geplanten Aufenthaltes in Thailand zuzüglich sieben weiterer Tage abdeckt und die Behandlungskosten im Falle einer COVID-19-Erkrankung einschließt.
Zu Einreisefragen gibt die zuständige thailändische Auslandsvertretung in Deutschland Auskunft.
S. Abschnitt Einreise.
Die touristische Infrastruktur entspricht noch nicht in allen Bereichen wieder dem Niveau vor der Pandemie. Weitergehende Auskünfte können telefonisch bei der thailändischen Tourismusbehörde unter der Nummer 1672 oder der Touristenpolizei unter der Nummer 1155 erfragt werden.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in öffentlichen Verkehrsmitteln vorgeschrieben und wird vielfach noch, u.a. in öffentlichen Gebäuden und Einkaufszentren, erwartet. Darüber hinaus wird Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes an belebten öffentlichen Orten und bei großen Menschenansammlungen empfohlen.
Bei COVID-19-Symptomen sowie Infektionen auch mit asymptomatischen und milden Verläufen empfiehlt das Thailändische Department of Disease Control die strikte Einhaltung von Abstandsregeln, Mund-Nase-Schutz, Händewaschen und Temperaturkontrolle für fünf Tage. Kontaktpersonen wird empfohlen, für zehn Tage auf Symptome zu achten und am fünften und zehnten Tag nach dem Kontakt einen Antigentest durchzuführen.
In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
Für das Königreich Thailand gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen muss ein Geschäftsvisum beantragt werden.
Alle anderen Staatsangehörigen benötigen auf jeden Fall für die Einreise ein Visum.
In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
Inhaber von Deutschen Fremdenpässen (Travel Documents), Staatsangehörige von Pakistan, Bangladesch, Nepal, Sri Lanka, Nordkorea, Irak, Iran, Libanon, Syrien, Palästina, ehemalige Oststaaten müssen folgende Antragsvoraussetzungen beachten:
Staatsangehörige der folgenden Länder müssen für die Visabeantragung zusätzlich eine Kopie der Gelbfieberimpfkarte vorlegen:
Für das Königreich Thailand gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen muss ein Geschäftsvisum beantragt werden.
Das Visum wird durch die vorgelegten Dokumente, deren Gültigkeitsdauer und deren Inhalt bestimmt. Das Visum ist ab Austellung 3 Monate gültig. Ein Touristenvisum berechtigt ab Einreise in Thailand einen Aufenthalt von maximal 60 Tagen.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Non-Immigrant-Visa der Kategorie "O": verheiratet mit einem thailändischen Staatsbürger oder Rentner für einen Aufenthalt von maximal 90 Tage pro Einreise
Zusätzliche Antragsunterlagen erforderlich:
Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.
Das Visum wird durch die vorgelegten Dokumente, deren Gültigkeitsdauer und deren Inhalt bestimmt. Das Visum ist ab Austellung 3 Monate gültig. Ein Geschäftsvisum berechtigt ab Einreise in Thailand einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma des Antragstellers mit folgenden Angaben:
Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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